Reisen nach Großbritannien: Worauf muss ich achten?

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Der Abschied des Vereinigten Königreiches von der EU war sicher alles andere als kurz und schmerzlos. Über viele Monate zogen sich die Verhandlungen über das Ob, das Wie und das Wann hin bis zum endgültigen Austritt, dem Brexit am 31. Januar 2020. Da Großbritannien nun kein EU-Mitglied mehr ist, hat sich einiges verändert. Schon seit dem 1. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion mehr. Einige rechtliche Aspekte haben sich geändert und betreffen auch Sie unmittelbar, wenn Sie nach dem Brexit ins Vereinigte Königreich reisen möchten. Manches bleibt dank Schengener Abkommen und individuellen Vereinbarungen mit der EU hingegen gleich. Worauf Sie bei Ihrer nächsten Reise achten müssen und worüber Sie sich hingegen keine Sorgen machen müssen.

Darf ich mit dem Personalausweis einreisen?

Ist Ihr britisches Reiseziel überhaupt vom Brexit betroffen? Reisen Sie nach England, Schottland, Wales, oder Nordirland auf der irischen Insel, verlassen Sie tatsächlich die EU. Bis Ende September können Bürger der EU, des EWR und der Schweiz das noch mit dem Personalausweis, doch ab 1. Oktober 2021 können Sie nur noch mit einem gültigen Reisepass einreisen. Auch Kinder und Jugendliche benötigen dann einen Reisepass, wenn Sie für Sprachkurse nach Großbritannien reisen. Ausnahmen gelten noch bis 2025 für Personen, die zu den folgenden Gruppen gehören: Personen mit dauerhaftem Status aufgrund des EU Settlement Scheme, mit Grenzarbeitergenehmigung, als S2 Healthcare Visitor und Swiss Service Provider. Alle anderen sollten rechtzeitig vor Abfahrt prüfen, ob ein Reisepass vorhanden und dieser noch gültig ist.

Der EU-Heimtierausweis gilt davon unberührt weiterhin, wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze nach Großbritannien mitnehmen möchten. Führt Sie Ihr Weg nach Irland, reisen Sie jedoch innerhalb der EU und müssen nichts Besonderes beachten, außer Ihren gültigen Personalausweis einzupacken.

Einführung der Electronic Travel Authorization (ETA)

Seit 2025 benötigen Reisende aus visumfreien Ländern, einschließlich der EU, eine Electronic Travel Authorization (ETA), um nach Großbritannien einzureisen. Die ETA muss online beantragt werden, bevor die Reise beginnt, und erfordert die Angabe persönlicher Daten sowie Reiseinformationen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, und die Genehmigung ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, der es ermöglicht, mehrfach nach Großbritannien einzureisen. Es ist wichtig, die ETA rechtzeitig vor der Reise zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden. Weitere Informationen und den Antrag selbst finden Reisende auf der offiziellen Website der britischen Regierung.

Gilt der EU-Tarif für die Smartphone-Nutzung?

Innerhalb der EU sind die Gebühren für Telefonie und Surfen gedeckelt beziehungsweise das Roaming etwa abgeschafft. In Großbritannien kann das nach dem Brexit für Sie unerwartet teuer werden. Fragen Sie am besten bei Ihrem Anbieter nach Europatarifen, die auch in Nicht-EU-Ländern gelten, oder besorgen Sie sich eine britische SIM-Karte, um hohe Kosten zu vermeiden.

Habe ich noch Fluggastrechte?

Der Bahnverkehr bleibt für Sie unverändert, da die bereits vorher üblichen Kontrollen im Kanaltunnel bestehen bleiben. Beim Flugverkehr könnten Sie in Zukunft allerdings Nachteile erleben. Denn schon seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland. Das bedeutet, die EU-Fluggastrechte-Verordnung findet nur noch bei den Flügen aus der EU nach Großbritannien und aus Großbritannien in die EU Anwendung, die auch von einem EU-Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden. Laut der britischen Luftfahrtbehörde CAA werden allerdings viele Regelungen der EU-Verordnung in das nationale britische Recht übernommen, sodass auch bei Flügen mit Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen Ihre Fluggastrechte weiter geschützt sind. Stellen Sie sich dennoch auf Änderungen ein, zum Beispiel bei der Höhe der Erstattungssummen.

Brexit: Erfolgen Grenzkontrollen?

Trotz eingeschränkter Teilnahme Großbritanniens am Schengener Abkommen fanden schon immer Kontrollen bei der Ein- und Ausreise auf der Insel statt. Daran wird sich nach dem Brexit nichts ändern, im Gegenteil. Zu den Personenkontrollen werden Zollkontrollen hinzukommen.

Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Besser vorsorgen, als sich später Sorgen machen zu müssen. Zwar bleibt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) weiterhin in Großbritannien gültig. Ihre Krankenkasse informiert Sie darüber, welche Versorgung abgesehen von medizinischen Notfällen Ihnen damit zugänglich ist. Für eine richtige Absicherung sollten Sie aber unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die geringen Beiträge können sich schon beim ersten Arztbesuch im Ausland lohnen. Dann steht Ihrer Reise nach Großbritannien nichts mehr im Weg.

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