Reisen nach Großbritannien: Was ist anders nach dem Brexit?

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Der Abschied des Vereinigten Königreiches von der EU war sicher alles andere als kurz und schmerzlos. Über viele Monate zogen sich die Verhandlungen über das Ob, das Wie und das Wann hin bis zum endgültigen Austritt, dem Brexit am 31. Januar 2020. Da Großbritannien nun kein EU-Mitglied mehr ist, hat sich einiges verändert. Schon seit dem 1. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion mehr. Einige rechtliche Aspekte haben sich geändert und betreffen auch Sie unmittelbar, wenn Sie nach dem Brexit ins Vereinigte Königreich reisen möchten. Manches bleibt dank Schengener Abkommen und individuellen Vereinbarungen mit der EU hingegen gleich. Worauf Sie bei Ihrer nächsten Reise achten müssen und worüber Sie sich hingegen keine Sorgen machen müssen.

Darf ich mit dem Personalausweis einreisen?

Ist Ihr britisches Reiseziel überhaupt vom Brexit betroffen? Reisen Sie nach England, Schottland, Wales, oder Nordirland auf der irischen Insel, verlassen Sie tatsächlich die EU. Bis Ende September können Bürger der EU, des EWR und der Schweiz das noch mit dem Personalausweis, doch ab 1. Oktober 2021 können Sie nur noch mit einem gültigen Reisepass einreisen. Auch Kinder und Jugendliche benötigen dann einen Reisepass, wenn Sie für Sprachkurse nach Großbritannien reisen. Ausnahmen gelten noch bis 2025 für Personen, die zu den folgenden Gruppen gehören: Personen mit dauerhaftem Status aufgrund des EU Settlement Scheme, mit Grenzarbeitergenehmigung, als S2 Healthcare Visitor und Swiss Service Provider. Alle anderen sollten rechtzeitig vor Abfahrt prüfen, ob ein Reisepass vorhanden und dieser noch gültig ist.

Der EU-Heimtierausweis gilt davon unberührt weiterhin, wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze nach Großbritannien mitnehmen möchten. Führt Sie Ihr Weg nach Irland, reisen Sie jedoch innerhalb der EU und müssen nichts Besonderes beachten, außer Ihren gültigen Personalausweis einzupacken.

Brauche ich ein Visum für meine Reise?

Wochenendtrip, Sprachreise, Auslandssemester – was auch immer Sie nach Großbritannien treibt: Für die nächste Reise brauchen Sie kein Visum, wenn Sie Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind und weniger als sechs Monate bleiben möchten. Um in Großbritannien zu arbeiten oder zu studieren, müssen Sie seit dem 1. Januar 2021 bestimmte Bedingungen erfüllen. Weitere Informationen darüber und über das neue punktebasierte Einwanderungssystem finden Sie online.

Gilt der EU-Tarif für die Smartphone-Nutzung?

Innerhalb der EU sind die Gebühren für Telefonie und Surfen gedeckelt beziehungsweise das Roaming etwa abgeschafft. In Großbritannien kann das nach dem Brexit für Sie unerwartet teuer werden. Fragen Sie am besten bei Ihrem Anbieter nach Europatarifen, die auch in Nicht-EU-Ländern gelten, oder besorgen Sie sich eine britische SIM-Karte, um hohe Kosten zu vermeiden.

Habe ich noch Fluggastrechte?

Der Bahnverkehr bleibt für Sie unverändert, da die bereits vorher üblichen Kontrollen im Kanaltunnel bestehen bleiben. Beim Flugverkehr könnten Sie in Zukunft allerdings Nachteile erleben. Denn schon seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland. Das bedeutet, die EU-Fluggastrechte-Verordnung findet nur noch bei den Flügen aus der EU nach Großbritannien und aus Großbritannien in die EU Anwendung, die auch von einem EU-Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden. Laut der britischen Luftfahrtbehörde CAA werden allerdings viele Regelungen der EU-Verordnung in das nationale britische Recht übernommen, sodass auch bei Flügen mit Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen Ihre Fluggastrechte weiter geschützt sind. Stellen Sie sich dennoch auf Änderungen ein, zum Beispiel bei der Höhe der Erstattungssummen.

Brexit: Erfolgen jetzt Grenzkontrollen?

Trotz eingeschränkter Teilnahme Großbritanniens am Schengener Abkommen fanden schon immer Kontrollen bei der Ein- und Ausreise auf der Insel statt. Daran wird sich nach dem Brexit nichts ändern, im Gegenteil. Zu den Personenkontrollen werden Zollkontrollen hinzukommen.

Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Besser vorsorgen, als sich später Sorgen machen zu müssen. Zwar bleibt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) weiterhin in Großbritannien gültig. Ihre Krankenkasse informiert Sie darüber, welche Versorgung abgesehen von medizinischen Notfällen Ihnen damit zugänglich ist. Für eine richtige Absicherung sollten Sie aber unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die geringen Beiträge können sich schon beim ersten Arztbesuch im Ausland lohnen. Dann steht Ihrer Reise nach Großbritannien nichts mehr im Weg.

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